
DIE PROBLEMATIK Nach Prüfung der von Microsoft bereitgestellten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung hatte die DSK festgestellt, dass diese nicht den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht. Der zentrale rechtliche Aspekt, der die Problematik im Zusammenhang mit der Verwendung von Microsoft 365 betrifft, ist die Anforderung zur Rechenschaftspflicht gemäß Artikel 5, Absatz […]