Sechs Schritte zur Personensicherheit in der Forschung: Validato zeigt Hochschulen den Weg

Hochschulen und Forschungsinstitute in Deutschland stehen vor neuen Anforderungen an die Forschungssicherheit. Nach dem Fall CISPA sollen die Wissenschaftsorganisationen bis Jahresende verbindliche Regeln für Kooperationen mit Nicht-EU-Staaten vorlegen. Die Union will Bundesmittel zudem an Sicherheitsanforderungen koppeln. Die Validato AG aus Zürich nennt sechs Schritte, mit denen Einrichtungen die Prüfung von Personen und Partnern rechtskonform aufsetzen können.

Ausgangslage: Der Handlungsdruck steigt

Laut Handelsblatt zeichnet sich zwischen Union und SPD in zentralen Punkten eine Einigung über neue Sicherheitsvorgaben für die Wissenschaft ab, darunter eine Technologieliste, Compliance-Systeme und ein jährliches Lagebild der Sicherheitsdienste. Abgeordnete beider Parteien fordern zudem, Verbindungen von Partnern zu Militär und staatlichen Stellen früh zu erkennen. Für Hochschulen heißt das: Sie brauchen einen Prozess, bevor die Vorgaben verbindlich werden.

Warum ein Prozess statt Einzelfallprüfung

Viele Einrichtungen prüfen heute im Einzelfall, wenn ein Verdacht besteht. Das ist aus Sicht von Validato weder wirksam noch fair. Ein standardisierter Prozess sorgt dafür, dass alle Personen mit vergleichbarem Zugang gleich behandelt werden, und schafft die Dokumentation, die Fördermittelgeber künftig verlangen könnten.

„Ein guter Prüfprozess schützt nicht nur das Wissen der Hochschule, sondern auch die Forschenden selbst – vor Willkür und vor Generalverdacht.“

— Reto Marti, Managing Partner, Validato

Die sechs Schritte im Überblick

  1. Schutzbedarf bestimmen: sensible Forschungsbereiche, Labore und Daten identifizieren, später orientiert an der geplanten Technologieliste.
  2. Rollenmatrix definieren: je Rolle festlegen, welche Prüfmodule angemessen sind.
  3. Rechtsgrundlage sichern: Datenschutzfolgenabschätzung, Information der Betroffenen, Einbindung von Personalrat und Datenschutzbeauftragten.
  4. Prüfung durchführen: standardisiert und dokumentiert, idealerweise durch einen externen, neutralen Dienstleister.
  5. Bewerten und entscheiden: Ergebnisse an eine definierte Stelle, etwa die Beauftragten für Forschungssicherheit.
  6. Nachweisen und wiederholen: Prüfungen dokumentieren und sensible Rollen regelmäßig erneut prüfen.

Rechtliche Leitplanken

Personensicherheit an Hochschulen unterliegt engen Grenzen durch Datenschutz-, Arbeits- und Dienstrecht, Mitbestimmung und das Diskriminierungsverbot. Staatsangehörigkeit oder Herkunft allein sind kein zulässiges Kriterium. Validato empfiehlt, die Prüftiefe am konkreten Zugang zu sensiblen Technologien auszurichten und jede Maßnahme verhältnismäßig und transparent zu gestalten.

Unterstützung für Hochschulen im DACH-Raum

Validato unterstützt Hochschulen und Forschungseinrichtungen beim Aufbau eines Research Security Screenings, das Person, Institution, Partner und Projekt verbindet. Dazu gehören Identitäts- und Abschlussprüfung, Sanktions- und Watchlist-Abgleich, Affiliations- und OSINT-Recherche sowie Partner-Due-Diligence.

Über die Validato AG

Validato ist ein führender Anbieter für zuverlässige Background Checks und Human Risk Management in Deutschland. Die Plattform unterstützt Unternehmen dabei, Bewerberinnen sowie bestehende Mitarbeitende strukturiert und effizient auf Integrität, Interessenskonflikte und potenzielle Risiken zu prüfen – datenschutzkonform, modular und skalierbar.

Validato ist speziell auf die Anforderungen in Deutschland ausgerichtet, verzichtet auf Set-up-Gebühren, Jahresgebühren oder Mindestanzahl an Screenings und lässt sich flexibel in bestehende HR- oder Recruiting-Prozesse integrieren.

Mehr unter: www.validato.com

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