Top-Quote bei Forschungszulage: 83 Prozent der Vorhaben im ersten Antragsschritt erfolgreich!

Die BSFZ-Bewilligungsquote – unabhängig von der Branche – liegt bei 83 Prozent. Insgesamt wurden von September 2020 bis zum 30. Juni 2021 insgesamt 2.417 Anträgen eingereicht. Auf der Vorhabenebene waren es bis zum 6. Juli 2021 sogar 2.850 Projekte, wovon 2.373 positiv bewertet wurden. Spitzenreiter bei den Unternehmen mit den meisten Vorhaben auf Anerkennung des Forschungsprojektes durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ist der „Maschinenbau“ mit 610 Vorhaben. Womit können andere Branchen rechnen? 

Aus welchen Branchen kamen die meisten Anträge bei der BSFZ an? Absoluter Spitzenreiter ist der „Maschinenbau“ (491 Anträge). Auf Platz 2 kommt der Wirtschaftszweig „Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie“ (318 Anträge) gefolgt von „Forschung und Entwicklung“ (209 Anträge). Es folgen die Zweige „Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen“ (186 Anträge) und „Herstellung von chemischen Erzeugnissen“ (133 Anträge). Auf Platz 6 kommt die „Herstellung von Metallerzeugnisse“ (93 Anträge) – gefolgt von „Informationsdienstleistungen“ auf Platz 7.

Hohe Quote, kurze Dauer der Antragsbearbeitung und die Ablehnungsgründe

Positiv für die jetzt antragsstellenden Unternehmen ist eine deutlich kürzere Bearbeitungszeit durch die BSFZ. Während in den ersten Monaten (September bis Dezember 2020) die durchschnittliche Bearbeitungszeit 81 Tage betrug, waren es zuletzt nur noch 37 Tage (für Juni 2021).

Ebenfalls ein positives Signal für Unternehmen, die noch über die Antragstellung beraten, ist die hohe Anerkennungsquote des Vorhabens seitens der BSFZ: bei 2.850 beschiedenen Vorhaben gab es nur 477 Ablehnungen. Insgesamt wurden 2.373 Vorhaben als Forschungs- und Entwicklungsvorhaben anerkannt. Betrachtet nach Wirtschaftszweig schnitten bislang besonders schlecht das „Verlagswesen“ mit nur Ablehnungen ab und auch im Zweig „Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben; Unternehmensberatung“ wurden 67 Prozent der Vorhaben abgelehnt. Es gibt auch genau den umgekehrten Sachverhalt – alle Vorhaben wurden positiv beschieden: „Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe“; „Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden“; „Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstigen Entsorgungen“; „Getränkeherstellung“ und „Telekommunikation“. Eine ebenfalls hohe positive Quote haben: „Herstellung von Textilien“ (90 Prozent), „Herstellung von chemischen Erzeugnissen“ (90 Prozent), „Energieversorgung“ (90 Prozent) und der „Maschinenbau“ (83 Prozent).

Zu den häufigsten Ablehnungsgründen gehörte das Kriterium „Risiko/Unwägbarkeit“. Ebenfalls wurden Vorhaben wegen des Kriteriums „Neuartigkeit“ abgelehnt. Nur wenige Vorhaben zeigten einen Mangel in ihrer „Planmäßigkeit“. Vereinzelt fehlten auch Unterlagen, was jedoch sehr selten der Fall war.

Hohe Planungssicherheit für Unternehmen

Die Bundesregierung gab in der Drucksache 19/31672 vom 21.7.2021 an, dass sie bis 2025 keine weiteren Änderungen in der Bemessungsgrundlage plane. Auch wird es keine Änderungen bei den anrechenbaren Kosten geben – keine Erweiterung auf alle Kosten der Forschung und Entwicklung. Die Regelungen zu verbundenen Unternehmen, die in der Vergangenheit zu Kritik geführt hat, sollen ebenfalls bestehen bleiben. Begründung: „Mit der Begrenzung der Förderung bei verbundenen Unternehmen soll die Förderintensität großer Unternehmen oder Unternehmensgruppen beschränkt werden“. Eine Anhebung des Fördersatzes von derzeit 25 Prozent auf internationales Niveau (31 Prozent) sei nicht geplant.

Neue Antragsflut

Von September 2020 bis zum 30. Juni 2021 gingen bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) insgesamt 2.417 Anträge zur Prüfung von FuE-Vorhaben ein – insgesamt waren es 2.850 Vorhaben, denn ein Antrag kann mehrere Vorhaben desselben Antragstellers enthalten. Im Vergleich dazu waren es von September 2020 bis 4. Januar 2021 nur 677 Anträge. Somit kamen in den ersten sechs Monaten 2021 circa 1.740 neue Anträge hinzu. Bei gleichbleibenden Antragsaufkommen könnte die Bescheinigungsstelle in diesem Jahr mehr als 3.500 Anträge erhalten – Tendenz steigend.

Regionale Verteilung: Der starke Süden

Wo sind die antragsstellenden Unternehmen ansässig? Die meisten Anträge kamen bislang von Unternehmen aus Bayern (593), Baden-Württemberg (502) und Nordrhein-Westfalen (461), während die wenigsten Anträge aus dem Saarland (10), Mecklenburg-Vorpommern (16), Brandenburg (17) und Bremen (17) eingingen.

Der Förderfokus auf KMUs geht nicht auf

Zur Betriebsgröße der antragsstellenden Unternehmen kann konstatiert werden, dass bei einer Aufstellung nach Mitarbeiterzahlen die Unternehmen mit 250 und mehr Mitarbeiter mit 653 die meisten Anträge stellten, während von Unternehmen mit bis zu 9 Mitarbeiter die wenigsten Anträge (507) eingingen. Diese beide Unternehmensgrößen kamen zusammen auf 1.160 Anträge, während von KMUs 1.217 Anträge gestellt wurden. Somit fühlen sich nicht nur KMUs von der Forschungszulage angesprochen, sondern ebenfalls deutlich kleinere Unternehmen und große Unternehmen.

Fazit

Die Forschungszulage ist im Vergleich mit anderen Mittelstandförderprogrammen sowohl bei der Antragstellung als auch den Vorgaben äußerst attraktiv. Die vorliegenden Fakten zeigen, dass es eine hohe Erfolgsquote im ersten Schritt des zweistufigen Verfahrens gibt und dass neben dem „Maschinenbau“ als stärkster Zweig auch Bereiche wie „Getränkeherstellung“ oder FuE-Vorhaben aus der Baubranche, Chemie und Textilherstellung eine hohe Erfolgschance besitzen. Die derzeit geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen werden sich in den nächsten vier Jahren nicht grundlegend ändern, was den forschenden Unternehmen eine hohe Planungssicherheit gibt.

Über die Forschungszulage: Sie trat am 1. Januar 2020 in Kraft. Seit September 2020 konnten Unternehmen zunächst den Antrag auf Bescheinigung mit Anspruch auf die Forschungszulage einreichen, während seit 1. April 2021 die deutschlandweiten Finanzämter über die Höhe der Förderung entscheiden. Die maximale Forschungsförderung pro Jahr liegt bei 1 Million Euro.

Quelle: Drucksache 19/31672 (21.07.2021): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thomas Sattelberger, Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/31365).

Über die INNOMAGIC Deutschland GmbH

Wir beraten steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland ausschließlich zur neuen Forschungszulage und haben eigene Experten für die Hauptkategorien. Informationen zur Forschungszulage und der steuerlichen Forschungsförderung finden Sie auf unserer Homepage (Vergleich zu ZIM, zu EU-Programmen und Frankreich). Unsere Kompetenzen richten sich auf die Antragstellung, Forschungsdokumentation und den Gesamtprozess des zweistufigen Antragsverfahrens (Bescheinigungsstelle Forschungszulage, kurz BSFZ, und Finanzamt). Wir verfügen über mehrjährige Kompetenz mit der Forschungsprämie – dem ähnlichen Programm aus Österreich. Herr Robert Schwertner, Gründer und Geschäftsführer, gibt regelmäßig Webinare zur Forschungszulage und zählt zu den Experten auf dem Gebiet der steuerlichen Forschungsförderung im DACH-Raum. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Forschungszulage. Wir freuen uns auf Sie und die innovativen kleinen und großen Forschungsprojekte.

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