Ohne hydraulischen Abgleich keine BEG-Zuschüsse

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, verstärkt die Nachfrage nach dem Austausch von Öl- und Gasheizkesseln – schließlich wird der Umstieg im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen attraktiv mit bis zu 50 Prozent gefördert. Aber: Die Zuschüsse gibt es nur, wenn im Zusammenhang mit der Modernisierung auch ein hydraulischer Abgleich durchgeführt wird. Das ist im Gebäudebestand eine Herausforderung. Resideo zeigt, wie sich der hydraulische Abgleich auch bei unbekannten Rohrverläufen und fehlenden Planungsunterlagen unkompliziert und sicher umsetzen lässt.

Beim Austausch eines bestehenden Ölheizkessels gegen beispielsweise eine Wärmepumpe oder einen Pelletheizkessel winken im Rahmen der BEG Fördersätze von bis zu 45 Prozent. Der Förderbetrag erhöht sich um weitere 5 Prozent, wenn der Austausch Teil eines individuell ausgearbeiteten Sanierungsfahrplans durch einen eingetragenen Energieberater ist – in diesem Fall sind bis zu 50 Prozent Zuschüsse möglich. Kein Wunder also, dass ein Heizungstausch für Kunden attraktiv ist: Sie stellen sich mit einer regenerativen Energiequelle für die Zukunft auf und der Staat beteiligt sich mit fast der Hälfte der Investitionskosten. Deshalb lautet der Auftrag für Installations- und Heizungsbaubetriebe häufig: Ölheizkessel raus – Wärmepumpe, Pelletheizkessel oder Solarthermieanlage rein. Bei der Umsetzung müssen Installateure aber wissen, dass die Förderung nur erreichbar ist, wenn auch ein hydraulischer Abgleich durchgeführt und nachgewiesen wird, denn dieser trägt wesentlich zur Effizienz der Anlagenfunktion bei. Die Herausforderung in der Praxis: Im Bestand sind Rohrverläufe, Rohrdimensionen und die Heizlast meist nicht bekannt und es liegen oft keine Planungsunterlagen vor, die für den hydraulischen Abgleich benötigt werden.

Förderungskriterien erfüllen: Praxisgerechte Lösungen für den hydraulischen Abgleich im Bestand

Dieses Problem kann durch die Heizlastberechnungs-App von Resideo gelöst werden. Durch die Eingabe weniger Parameter werden raumweise Heizlast und Durchfluss für den jeweiligen Heizkörper automatisch und mobil direkt vor Ort ermittelt – das funktioniert auch offline, wenn kein Internet verfügbar ist. Die App ist nicht nur einfach zu handhaben, sondern liefert auch ein sehr genaues Ergebnis. Sie erfüllt die Anforderungen des Berechnungsverfahrens B – und das Ergebnis ist für alle staatlichen Förderungen anerkannt. Auch die Kosten von Planungsleistungen, zu denen die Berechnung der Heizlast, der Wassermengen und der Ventilvoreinstellung gehören, werden im Rahmen der BEG-Förderung ebenfalls mit 50 Prozent Zuschuss gefördert.

Heizlastberechung „to-go“ – so einfach ist es in der Praxis

Anzugeben sind für die Heizlastberechnung mit der Resideo-App die Temperaturspreizung Vorlauf/Rücklauf und Raumdaten wie Grundfläche, Luftwechsel sowie Boden- und Deckenbeschaffenheit. Erleichtert wird dies durch übersichtliche Kategorien. Die minimale Außentemperatur für den Standort ergänzt das Programm eigenständig nach Eingabe der Postleitzahl. Auf dieser Basis berechnet die App unter Berücksichtigung der vorgegebenen Spreizung die Wassermenge sowie daraus resultierend die Ventilvoreinstellung.

Hydraulischer Abgleich – mit dem richtigen Ventil schnell und effizient erledigt

Um den hydraulischen Abgleich schnell und sicher durchzuführen, muss dieser dann nur noch am jeweiligen Ventil vorgenommen werden. Optimale Energiespar-Ergebnisse und hoher Wärmekomfort lassen sich dabei mit dem Honeywell Home Thermostatventil Kombi-TRV aus dem Hause Resideo erreichen. Die Einstellung erfolgt mithilfe einer Skala. Da das Kombi-TRV Thermostatventil und Differenzdruckregler vereint, sorgt es für einen konstanten Durchfluss auch bei wechselnden Betriebsbedingungen und schließt störende Fließ- oder Pfeifgeräusche aus. Entwickelt wurde das Ventil von Resideo mit besonderem Augenmerk auf Unempfindlichkeit gegen im Heizwasser enthaltene Schmutzpartikel – für langfristig zuverlässige Leistung. So ist der hydraulische Abgleich auch im Bestand einfach zu realisieren und die Förderungen können gesichert werden.

Die Heizlastberechnungs-App für  iOS findet sich unter http://pxst.in/resideo-heizlast-app-ios, für Android  unter http://pxst.in/resideo-heizlast-app-android.

Über Resideo Technologies Inc.

Resideo ist ein weltweit führender Anbieter von Komfort-, Wärme- und Sicherheitslösungen, vor allem in privaten Wohnumgebungen, und vertreibt zudem Niederspannungs- und Sicherheitsprodukte. Resideo baut auf einer 130-jährigen Tradition auf und ist weltweit in 150 Millionen Haushalten vertreten, jedes Jahr werden 15 Millionen weitere Systeme installiert. Das Unternehmen beliefert mehr als 110.000 Fachleute über führende Händler, einschließlich des eigenen ADI Global Distribution-Geschäfts, das von mehr als 200 Lagerstandorten weltweit in über 100 Länder exportiert. Für mehr Informationen zu Resideo, besuchen Sie www.resideo.com und homecomfort.resideo.com/de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Resideo Technologies Inc.
Hardhofweg 40
74821 Mosbach
Telefon: +49 (6261) 81-0
http://www.resideo.com

Ansprechpartner:
Jennifer Haubold
Senior PR-Beraterin
Telefon: +49 (711) 92545-288
E-Mail: j.haubold@anselmoellers.de
Anja Friedrich
Telefon: +49 (6261) 81-0
Fax: +49 (6261) 81-309
E-Mail: info.de@resideo.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel