
Bis Mai 2020 gewährt der Gesetzgeber eine Übergangsfrist, um eine Nachrüstung oder Modernisierung der Aufzuganlagen zu gewährleisten. Die Verordnung betrifft alle, die Arbeitsmittel oder überwachungsbedürftige Anlagen verwenden. Als solche gelten alle Aufzüge zur Personenbeförderung (z. B. Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Bauaufzüge). Fehlende oder unzulängliche Notrufeinrichtungen (Nachrüstungsverpflichtung beim Fehlen eines 2-Wege-Kommunikationssystems nach BetrSichV […]








