
Betreiber von hocheffizienten KWK-Anlagen, Windkraftanlagen oder PV-Anlagen bis 2 MW elektrischer Leistung erhielten bis zum 30. Juni 2019– unter gewissen Bedingungen – für den in räumlicher Nähe genutzten Strom eine Stromsteuerbefreiung. Bisher wurde diese Stromsteuerbefreiung ohne förmlichen Antrag gewährt. Das hat sich zum 01. Juli 2019 geändert. Seit Anfang Juli […]