Datenschutz als Abmahnfalle

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg richtet eine Informationsveranstaltung „Datenschutz als Abmahnfalle“ aus. Sie findet am Mittwoch, 20. Februar, 14 bis ca. 16 Uhr, in der IHK Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn, statt. „Seit Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung ist umstritten, ob datenschutzrechtliche Verstöße durch Mitbewerber als Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verfolgbar und somit abmahnbar sind. Auch bei der Direktwerbung sind bestimmte Voraussetzungen einzuhalten und zu erfüllen, um keine kostspielige Abmahnung zu riskieren“, sagt IHK-Ansprechpartnerin Tamara Engel.

Referent Maximilian Brenner, Fachanwalt für IT- und Arbeitsrecht der Bonner Sozietät Caspers Mock, gibt Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Direktwerbung. Insbesondere wird der weitgehende Gleichlauf von wettbewerbsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Direktwerbemaßnahmen thematisiert. Daraus soll die Veranstaltung eine Orientierung geben, welche datenschutzrechtlichen Anforderungen gegenüber Werbeempfängern stets zu beachten sind und den Handlungsbedarf für Unternehmen aufzeigen.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenpflichtig. Der Preis für die Teilnahme beträgt 30 Euro pro Person. Nähere Informationen und Anmeldung unter www.ihk-bonn.de, Webcode 6492219.

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