
• Gesetzlicher Fristablauf am 24. August 2023: Nach diesem Tag dürfen Diisocyanate nur noch hergestellt, vertrieben und verwendet werden, wenn die erforderlichen Schulungen der Mitarbeiter erfolgt und dokumentiert sind. • Seit dem 24. Februar 2022 müssen alle diisocyanathaltigen Produkte gekennzeichnet sein (die sog. „Kennzeichnungspflicht“), um alle Abnehmer über die erforderlichen […]









