
Umso überraschender ist, das sich Versicherungsunternehmen nur in seltenen Fällen die steuerliche Forschungszulage sichern. Dabei investieren Versicherungen massiv in ihre technologische Zukunft wie den Einsatz von KI im Schadenmanagement, neue Pricing- und Risikomodelle, automatisiertes Underwriting und Betrugserkennung.
Doch den Hebel der steuerlichen Forschungszulage haben viele Unternehmen der Branche offenbar bisher nicht ausreichend auf dem Radar:
Wie groß die Entwicklungsaktivitäten sein können, zeigt ein Blick in die Geschäftsberichte.
Ein Versicherer mit Sitz in Baden-Württemberg weist für 2025 beispielsweise 45 Mio. Euro Ausgaben für Forschung und Entwicklung aus. 2024 waren es 34 Mio. Euro. Und interessant: Im Geschäftsbericht wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Forschung und Entwicklung vorrangig im Rahmen der Softwareentwicklung für eigene Zwecke betrieben wird.
Das zeigt ein grundlegendes Missverständnis: Entwicklungsarbeiten findet nicht nur im Labor statt. Auch ein Versicherer kann forschen und entwickeln. Entscheidend ist nicht, ob ein Projekt intern unter dem Titel IT-Projekt, Digitalisierung, AI Initiative oder Transformation läuft.
Entscheidend ist, was technologisch entwickelt wird und welche technischen Risiken dabei überwunden werden müssen. Genau hier lohnt sich ein genauer Blick.
Denn die Forschungszulage ist längst ein relevanter Finanzierungsbaustein für Innovation.
Die Forschungszulage:
Seit 2026 beträgt die maximale Bemessungsgrundlage 12 Mio. Euro pro Jahr. Die Forschungszulage fördert grundsätzlich 25% von Personalaufwänden, für KMU sind bis zu 35% möglich. Damit können die Versicherungsunternehmen je nach Größe jährlich bis zu 3 Mio. Euro an Zusatzfinanzierung sichern.
Mehr als 26.000 Unternehmen haben inzwischen Anträge bei der BSFZ für mehr als 64.000 Projekte gestellt. In der offiziellen Statistik der zehn häufigsten Wirtschaftszweige gehört die Versicherungswirtschaft jedoch nicht zu den Top 10, ein starkes Indiz dafür, dass noch erhebliches Potenzial besteht.
Wir beraten Unternehmen in Deutschland zur neuen Forschungszulage. Informationen zur Forschungszulage und der steuerlichen Forschungsförderung finden Sie auf unserer Homepage www.forschungszulage.de.
Unsere Kompetenzen richten sich auf die Antragstellung, Forschungsdokumentation und den Gesamtprozess des zweistufigen Antragsverfahrens. Wir verfügen über mehrjährige Kompetenz mit der Forschungszulage. Robert Schwertner, Gründer und Geschäftsführer von INNOMAGIC hält regelmäßig Webinare und Schulungen zur Forschungszulage und zählt zu den Experten auf dem Gebiet der steuerlichen Forschungsförderung im DACH-Raum. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Forschungszulage. Wir freuen uns auf Sie und die innovativen kleinen und großen Forschungsprojekte.
INNOMAGIC Deutschland GmbH
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Telefon: +49 176 2980 0070
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E-Mail: robert.schwertner@innomagic.eu
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