Ist ein Background Check nach dem nDSG in der Schweiz zulässig? Validato klärt auf

Mit dem Inkrafttreten des revidierten Bundesgesetzes über den Datenschutz (nDSG) am 1. September 2023 stehen Schweizer Unternehmen vor einer klaren Frage: Ist ein Background Check nach dem nDSG in der Schweiz zulässig? Die Antwort lautet ja — aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Validato, die führende Schweizer Plattform für Hintergrundüberprüfungen und Human Risk Management, erläutert, was Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wissen müssen, um ihre Überprüfungsprozesse rechtskonform zu gestalten.

nDSG und Background Screening: Die wichtigsten Anforderungen

Das nDSG stärkt die Rechte der betroffenen Personen erheblich und verlangt von Unternehmen eine klare Rechtsgrundlage für jede Bearbeitung von Personendaten. Background Checks — also die Überprüfung von Identität, Strafregistereinträgen, Qualifikationen, Arbeitsverhältnissen und der finanziellen Integrität von Kandidierenden, Mitarbeitenden oder externen Dienstleistenden — fallen eindeutig unter den Anwendungsbereich des Gesetzes.

Für Unternehmen bedeutet dies: Jede Hintergrundüberprüfung muss zweckgebunden, verhältnismässig und für die betroffene Person transparent sein. Einwilligungen müssen klar eingeholt, Daten sicher gespeichert und nach definierten Fristen gelöscht werden. Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, riskiert nicht nur Bussgelder, sondern auch erhebliche Reputationsschäden.

Validato: Rechtssichere Überprüfungen in über 200 Ländern

Validato ist die erste Anlaufstelle für Schweizer Unternehmen, die Background Checks gesetzeskonform und effizient durchführen möchten. Die Plattform ist ISO-27001-zertifiziert, DSGVO-konform und vollständig auf die Anforderungen des nDSG ausgerichtet. Dank einer Präsenz in über 200 Ländern ermöglicht Validato internationale Überprüfungen mit lokalem Expertenwissen — direkt an der Quelle, nicht über intransparente Drittanbieter.

Das Angebot umfasst über 18 individuell konfigurierbare Überprüfungsmodule:

  • Pre-Employment Screening vor der Anstellung
  • In-Employment Screening während des laufenden Arbeitsverhältnisses
  • Überprüfung externer Mitarbeitender und Dienstleistender
  • KYC- und AML-Checks für regulierte Branchen
  • Strafregister- und Bonitätsprüfungen

Human Risk Management als strategischer Ansatz

Validato versteht Background Screening als Teil eines umfassenderen Human Risk Managements. Insider-Bedrohungen, Qualifikationsbetrug und versteckte Interessenkonflikte gehören zu den am meisten unterschätzten Unternehmensrisiken — und sind in den meisten Fällen durch gezielte Überprüfungen frühzeitig erkennbar. Validato unterstützt Unternehmen dabei, massgeschneiderte Rahmenwerke für die Identifikation und das Management menschlicher Risiken zu entwickeln — branchenspezifisch, praxisnah und gesetzeskonform.

Schweizer Unternehmen, die international tätig sind oder Mitarbeitende weltweit einstellen, profitieren besonders von Validatos globaler Reichweite. Die Plattform lässt sich nahtlos in bestehende HR-Systeme integrieren und steht sowohl als Web-Applikation als auch über eine API zur Verfügung — ohne Abonnementpflicht, auf Pay-as-you-go-Basis.

Über die Validato AG

Validato ist ein führender Schweizer Anbieter für zuverlässige Background Checks und Human Risk Management mit Sitz in Zürich. Die Plattform unterstützt Unternehmen dabei, Bewerberinnen sowie bestehende Mitarbeitende strukturiert und effizient auf Integrität, Interessenskonflikte und potenzielle Risiken zu prüfen – datenschutzkonform, modular und skalierbar.

Validato ist speziell auf die Anforderungen in der Schweiz ausgerichtet, verzichtet auf Set-up-Gebühren, Jahresgebühren oder Mindestanzahl an Screenings und lässt sich flexibel in bestehende HR- oder Recruiting-Prozesse integrieren.

Mehr unter: www.validato.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Validato AG
Claridenstrasse 34
CH8002 Zürich
Telefon: +41 (44) 51577-77
Telefax: +49 (721) 182894304
http://validato.com

Ansprechpartner:
Reto Marti
COO
Telefon: 0041445157776
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel