
Die Antwort ist in DACH klar geregelt, in der betrieblichen Praxis jedoch häufig unzureichend umgesetzt. Ein Background Check stellt nach DSGVO eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar und benötigt eine Rechtsgrundlage. In Deutschland ergibt sich diese aus § 26 BDSG in Verbindung mit Art. 6 DSGVO, in der Schweiz aus dem revidierten Datenschutzgesetz (nDSG) und Art. 328b Obligationenrecht (OR). Die Prüfung muss in allen Rechtsräumen für die konkrete Stelle erforderlich und verhältnismässig sein.
Verhältnismässigkeit als zentrale Hürde
Validato weist im Leitfaden auf einen der häufigsten Praxisfehler hin: Pauschale „Vollchecks", die unabhängig von der konkreten Stelle alle verfügbaren Module einsetzen, sind in der Regel weder erforderlich noch verhältnismässig. Eine Sanktionslisten-Prüfung im Treasury-Bereich einer Bank ist gerechtfertigt — dieselbe Prüfung bei einer Hilfskraft in der Lagerlogistik nicht.
„Wir konfigurieren bei Validato pro Stelle individuell. Von unseren 18 Modulen werden für eine konkrete Position vielleicht vier oder fünf zusammengestellt, nie das volle Paket auf Verdacht. Alles andere wäre rechtlich angreifbar — und ist es im Streitfall vor dem Arbeitsgericht auch."
— Reto Nigg, Co-Founder & COO, Validato AG
Transparenz und informierte Einwilligung
Heimliche Background Checks sind in der seriösen Praxis nicht zulässig. Bewerber müssen vor Beginn der Prüfung transparent darüber informiert werden, welche Datenkategorien geprüft werden, von welchem Anbieter, zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage. Eine separate, informierte und freiwillige Einwilligung ist in der Regel erforderlich. Ein pauschales Häkchen im Bewerbungsportal genügt nicht — wer dem Bewerber ein Pauschal-OK abnimmt, das alle denkbaren Prüfungen abdeckt, arbeitet rechtlich auf dünnem Eis.
Bewerberrechte im Verfahren
Der Leitfaden listet die Rechte der Bewerber explizit auf:
- Recht auf transparente Information vor Beginn der Prüfung
- Recht auf informierte, freiwillige Einwilligung
- Recht auf Einsicht in den fertigen Bericht
- Recht auf Korrektur fehlerhafter Daten
- Recht auf Stellungnahme vor einer ablehnenden Entscheidung
- Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsicht
Diese Rechte sind aus Validato-Sicht nicht nur rechtliche Pflicht, sondern auch operativer Qualitätsindikator: Aus der Erfahrung des Unternehmens entfallen 15 bis 20 Prozent aller Findings nicht auf Betrugsfälle, sondern auf Missverständnisse, Datenfehler bei Behörden oder Verwechslungen. Ohne klare Bewerberrechte und Korrekturmöglichkeiten würden korrigierbare Fehlinformationen zu Ablehnungen führen — mit entsprechenden rechtlichen und reputativen Folgen für den Arbeitgeber.
Ausführlicher Beitrag online verfügbar
Der vollständige Praxis-Leitfaden mit detaillierter Erörterung der Rechtsgrundlagen, einer Übersicht zulässiger und unzulässiger Prüfungsmodule sowie praktischen Empfehlungen für Bewerber und Arbeitgeber ist im Validato-Magazin verfügbar.
Direktlink: www.validato.com/…
Über Validato AG
Die Validato AG mit Sitz in Zürich ist auf Background Screening und Human Risk Management spezialisiert. Das 2020 gegründete Unternehmen mit rund 20 Mitarbeitenden bietet 18 konfigurierbare Screening-Module über Pre-Employment Screening (PES), In-Employment Screening (IES) und Integrity Due Diligence (IDD) — wahlweise als Plattform oder als Managed Service. Validato bedient Kunden im DACH-Raum und darüber hinaus, mit einer Tochtergesellschaft in Banská Bystrica (Slowakei) sowie Repräsentanzen in Frankfurt und Wien. Die Prüfprozesse erfüllen die Anforderungen von DSGVO, BDSG, nDSG und branchenspezifischen Regulatorien wie FINMA, NIS-2, DORA und BSI C5:2026.
Weitere Informationen unter
Validato ist ein führender Anbieter für zuverlässige Background Checks und Human Risk Management in Deutschland. Die Plattform unterstützt Unternehmen dabei, Bewerberinnen sowie bestehende Mitarbeitende strukturiert und effizient auf Integrität, Interessenskonflikte und potenzielle Risiken zu prüfen – datenschutzkonform, modular und skalierbar.
Validato ist speziell auf die Anforderungen in Deutschland ausgerichtet, verzichtet auf Set-up-Gebühren, Jahresgebühren oder Mindestanzahl an Screenings und lässt sich flexibel in bestehende HR- oder Recruiting-Prozesse integrieren.
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