Jugendschutzbeauftragten bestellen: Externer Jugendschutzbeauftragter wird immer beliebter

Online-Shops, Plattformen, Apps und digitale Dienste stehen vor wachsenden Anforderungen im Jugendmedienschutz. Für bestimmte geschäftsmäßige Anbieter von Telemedien schreibt § 7 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) die Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten vor. Statt diese Funktion intern aufzubauen, entscheiden sich immer mehr Unternehmen für einen externen Jugendschutzbeauftragten.

Ein Grund dafür ist der hohe interne Aufwand: Geeignete Mitarbeitende müssen über die notwendige Fachkunde verfügen, regelmäßig geschult werden und ihre Aufgaben unabhängig wahrnehmen können. Externe Lösungen bieten hingegen einen kurzfristig verfügbaren Ansprechpartner und ermöglichen eine professionelle Betreuung zu transparent kalkulierbaren Kosten.

Wer kann einen Jugendschutzbeauftragten benötigen?

Die Pflicht kann insbesondere geschäftsmäßige Anbieter allgemein zugänglicher Telemedien betreffen, deren Angebote entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten. Dazu gehören beispielsweise:

– Online-Shops und Marktplätze mit altersbeschränkten Produkten
– Gaming-Angebote und Mobile Apps
– Streaming- und Video-Plattformen
– Foren, Communitys und soziale Netzwerke
– Dating-Portale
– Websites mit nutzergenerierten Inhalten

Ob tatsächlich eine Verpflichtung besteht, hängt vom jeweiligen Angebot und dessen konkreten Inhalten ab. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig prüfen, welche Anforderungen des aktuellen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags für sie gelten.

Externe Bestellung reduziert den internen Aufwand

Mit einem externen Jugendschutzbeauftragten erhalten Unternehmen einen fachkundigen Ansprechpartner für jugendschutzrelevante Fragestellungen. Gleichzeitig entfallen interne Personalsuche, Einarbeitung, Schulungen und laufende Weiterbildungen. Auch bei Urlaub, Krankheit oder Personalwechsel bleibt die Betreuung zuverlässig gewährleistet.

JUSCHB.de bietet unterschiedliche Leistungspakete für Websites, Online-Shops, Apps und digitale Plattformen an. Zum Angebot gehören je nach Paket unter anderem:

– die öffentliche Benennung als Jugendschutzbeauftragter
– die Funktion als Ansprechpartner für Nutzer
– Beratung per E-Mail oder Telefon
– Zugang zu Checklisten, Fachinformationen und aktuellen Meldungen
– Prüfung von Websites und Online-Angeboten
– regelmäßige Wiederholungsprüfungen
– spezielle Prüfungen für Online-Marktplätze

Das Standard-Paket ist bereits ab 12,90 Euro monatlich verfügbar. Ergänzend stehen Premium- und Marketplace-Pakete für Unternehmen mit weitergehendem Prüfungs- und Beratungsbedarf zur Verfügung.

Jugendschutz als Bestandteil digitaler Verantwortung

Jugendschutz ist für Anbieter digitaler Angebote nicht nur eine gesetzliche Aufgabe. Ein nachvollziehbares Jugendschutzkonzept stärkt zugleich das Vertrauen von Nutzern, Geschäftspartnern und Behörden. Gerade bei dynamischen Plattformen, Apps oder Community-Angeboten ist eine kontinuierliche fachliche Begleitung wichtig.

Unternehmen können über JUSCHB.de kurzfristig einen externen Jugendschutzbeauftragten bestellen und erhalten die erforderlichen Informationen und Unterlagen für die Umsetzung.

Weitere Informationen: www.juschb.de

Über JUSCHB.de

JUSCHB.de ist ein Angebot von Pörtner Consulting und unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Pflichten nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Das Leistungsspektrum richtet sich unter anderem an Betreiber von Online-Shops, Websites, Apps, Gaming-Angeboten, Streaming-Diensten und digitalen Marktplätzen.

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Pörtner Consulting unterstützt seit über 20 Jahren Unternehmen bei der digitalen Transformation: von Strategieentwicklung und Softwareauswahl über Implementierung bis hin zu Weiterbildung und Coaching. Mit Tools wie der „Digital Business Navigator“-Plattform und mehreren hundert E‑Learnings bietet das Unternehmen maßgeschneiderte Lösungen für den Mittelstand.

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