Covestro bereitet schrittweise Rückkehr in den Regelbetrieb vor

Die Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie stellt weiterhin eine weltweite Herausforderung dar. Laut neuesten Erkenntnissen des Robert Koch-Instituts zeigen die in den vergangenen Wochen deutschlandweit erlassenen Schutzmaßnahmen nun erste Wirkung. Im Einklang mit den aktuellen Beschlüssen der Bundesregierung sowie zahlreicher Landesregierungen plant Covestro eine sukzessive Rückkehr zum Regelbetrieb an deutschen Standorten. Ab dem 27. April 2020 sollen erste Anpassungen in einzelnen Bereichen umgesetzt werden.

„Die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten und ihrer Angehörigen steht bei Covestro weiter an allererster Stelle“, so der Vorstandsvorsitzende Dr. Markus Steilemann. „Das gilt insbesondere jetzt, wo wir in Deutschland vorsichtig die Rückkehr zum normalen Geschäftsbetrieb anpeilen. Wir werden dabei äußerst bedachtsam vorgehen und in kleinen Schritten auf die aktuellen Entwicklungen reagieren. Ganz herzlich danke ich allen, die den schwierigen Weg bis hierhin mitgegangen sind und ihn weiter mitgehen werden.“

Die Rückkehr zu regulären Geschäfts- und Betriebsabläufen erfolgt in Anlehnung und unter sorgfältiger Beachtung der öffentlich geltenden Rahmenbedingungen stufenweise. Dabei steht der Gesundheitsschutz bei der Rückkehr von Mitarbeitenden sowie sonstiger Beteiligter – wie Dienstleister und Kontraktoren – an die jeweilige Einsatzstelle im Fokus. Um das Risiko für alle bei einer höheren Anzahl von Personenkontakten im Arbeitsablauf zu reduzieren, führt Covestro eine Maskenpflicht ein.

Covestro hat einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zum Gesundheitsschutz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschlossen. Die sukzessive Rückkehr definierter Personenkreise, die zur Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung des regulären Geschäftsbetriebs erforderlich sind, setzt die weitere konsequente Einhaltung bestehender Verhaltens- und Hygienevorschriften sowie eine ausreichende Verfügbarkeit von Atemschutzmasken voraus. Mitarbeitende in Deutschland, die ihrer Tätigkeit von zu Hause nachgehen können und deren Anwesenheit zur Aufrechterhaltung des jeweiligen Abteilungsbetriebs nicht dringend erforderlich ist, sind weiterhin dazu angehalten, von zu Hause zu arbeiten.

Der Vorstand von Covestro beobachtet die weltweite Entwicklung der Coronavirus-Pandemie weiterhin aktiv. Die erforderliche Anpassung oder Ausweitung bestehender Maßnahmen erfolgt im Einklang mit den Empfehlungen und Handlungsanweisungen der Bundesregierung, des Robert Koch-Instituts sowie anderer Expertengremien.

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Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Presseinformation kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Covestro AG beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die Covestro in veröffentlichten Berichten beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf www.covestro.com zur Verfügung. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

Über die Covestro AG

Mit einem Umsatz von 12,4 Milliarden Euro im Jahr 2019 gehört Covestro zu den weltweit größten Polymer-Unternehmen. Geschäftsschwerpunkte sind die Herstellung von Hightech-Polymerwerkstoffen und die Entwicklung innovativer Lösungen für Produkte, die in vielen Bereichen des täglichen Lebens Verwendung finden. Die wichtigsten Abnehmerbranchen sind die Automobilindustrie, die Bauwirtschaft, die Holzverarbeitungs- und Möbelindustrie sowie der Elektro-und Elektroniksektor. Hinzu kommen Bereiche wie Sport und Freizeit, Kosmetik, Gesundheit sowie die Chemieindustrie selbst. Covestro produziert an 30 Standorten weltweit und beschäftigt per Ende 2019 rund 17.200 Mitarbeiter (umgerechnet auf Vollzeitstellen).

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