Proaktiv in Richtung Innovation: 8. Nationaler Fachkongress Telemedizin diskutiert zukunftsweisende eHealth-Lösungen

Mit über 160 Besucherinnen und Besuchern ist heute der erste Tag des von der Deutschen Gesellschaft für Telemedizin e. V. (DGTelemed) und der ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH organisierten „8. Nationalen Fachkongresses Telemedizin“ im Ellington Hotel in Berlin gestartet. Seit den Vormittagsstunden diskutierten namhafte Expertinnen und Experten aus Gesundheitspolitik, Wissenschaft und Forschung rund um die Themen „Telemedizin“ und „eHealth“.

Lutz Stroppe, Staatssekretär des Bundesministeriums für Gesundheit, betonte in seiner Eröffnungsrede die Bedeutung telemedizinischer Innovationen für das digitale Gesundheitswesen. Er forderte die Akteurinnen und Akteure aus der Selbstverwaltung zur Umsetzung des E-Health-Gesetzes auf und verlangte verstärkt proaktives Denken, um eine zügigere flächendeckende Etablierung telemedizinischer Anwendungen zu erreichen. Damit nahm Stroppe Bezug auf die Problematik, dass zahlreiche innovative Telemedizinprojekte auf ihrem Weg in die Regelversorgung aufgrund unüberschaubarer Verfahrensregelungen und Gesetze sowie Hürden bei technischen Schnittstellen ausgebremst werden.

Prof. Dr. med. Gernot Marx und Günter van Aalst, Vorstandsvorsitzende der DGTelemed, stimmten Stroppes Forderung zu: „Evaluation und Methodik sind entscheidende Stellschrauben für die Überführung in die Regelversorgung“, so Marx. Außerdem brauche es für eine sektorübergreifende Versorgung auch eine sektorübergreifende Finanzierung, ergänzte van Aalst. Im Zuge dessen forderte er mehr Unterstützung und größeres Engagement durch die Politik als Triebkraft.

Im Anschluss daran präsentierten sich aktuelle Projekte aus dem Innovationsfonds: TELnet@NRW, NierenTx360° sowie „Allgemein-, Fach- und Notfallmedizin im ländlichen Raum am Beispiel Dermatologie“. Die Referentinnen und Referenten stellten Ihre Projekte und die angedachte Evaluationsmethodik vor. Hoffnung auf eine Überführung in die Regelversorgung machte das Projekt CardioMEMS. So kündigte Jannis Radeleff (Abbott) einen Richtlinienbeschluss zur Erprobung des Projekts seitens des Gemeinsamen Bundesausschusses an.

In einem darauffolgenden Interview zwischen Prof. Dr. Britta Böckmann, Vorstandsmitglied der DGTelemed, und Martin Strunden, Vertreter der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Telematik im Gesundheitswesen (BLAG), forderte dieser die Abrechenbarkeit von Leistungen, die im Kontext eGK erbracht werden, z. B. das Führen einer elektronischen Patientenakte. Auch in der nachfolgenden Diskussionsrunde, bestehend aus Ulrike Elsner (vdek), Dr. Franz Bartmann (Bundesärztekammer) und Georg Baum (Deutsche Krankenhausgesellschaft) waren sich die Diskutanten einig: Um eine Digitalisierungsoffensive zu erreichen, müsse sich die Politik engagieren und finanzielle Unterstützung leisten. „Wer Infrastruktur will, muss Infrastruktur bauen und auch finanzieren“, bekräftigte Dr. Bartmann von der Bundesärztekammer. Am Umsetzungswillen der Ärzte solle es generell nicht scheitern. Dass Ärzte mittlerweile die Potenziale telemedizinischer Anwendungen für den Praxisalltag erkannt haben und nicht mehr die mögliche Mehrarbeit in den Fokus stellen, sei klar zu beobachten, so Bartmann.

In der abschließenden Diskussionsrunde mit Dr. Ekkehard von Pritzbuer (KBV), Oliver Schenk (BMG), Günter van Aalst (DGTelemed) und Sebastian Zilch (bvitg e. V.) forderte Oliver Schenk, dass das Thema eHealth dringend Teil der Koalitionsverhandlungen sein müsse. Sebastian Zilch sprach sich für eine vermehrte Förderung von fachlicher Weiterbildung und aufklärender Information bei Ärzten aus. Denn im Praxisalltag finden nur solche Verfahren Anwendung, deren Potenziale klar erkannt wurden.

Der erste Tag des „8. Nationalen Fachkongresses Telemedizin“ schloss mit der Übergabe des Telemedizinpreises, der in diesem Jahr an das Projekt „PsychOnline Care“ des Neuropsychiatrischen Zentrums Hamburg Altona (Dr. med. Tonn) ging.   

Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e. V. (DGTelemed)

Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.V. versteht sich als integrative, fachlich kompetente und unabhängige Gesellschaft zur Förderung der Telemedizin in Wissenschaft und Forschung, Gesundheitsversorgung und -politik. Das zentrale Anliegen der DGTelemed ist die Vernetzung der Akteure und verschiedenen Institutionen im Gesundheitswesen zur Unterstützung und Gestaltung innovativer Lösungen. Durch fachliche Beiträge, Empfehlungen und praktische Lösungsvorschläge fördert die Gesellschaft ein zukunftsorientiertes Gesundheitssystem.Die DGTelemed ist Initiatorin und Koordinatorin des Netzwerks „Innovationsfondsprojekte“, das eine Übernahme erfolgreich evaluierter Telemedizinprojekte in die GKV-Regelversorgung unterstützen soll. 

Über die ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH

Das ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin hat sich zum Ziel gesetzt, moderne Informations- und Kommunikationstechnologien in das Gesundheitswesen nutzerorientiert einzuführen und zu verbreiten, um die Versorgungsqualität entlang der steigenden Anforderungen zu stärken. Neben Beratung, Gutachten und Projekten befördert ZTG die wichtige Vernetzung der Marktteilnehmer. Seit ihrer Gründung im Jahre 1999 hat sich das Kompetenzzentrum als feste Instanz im Markt der Gesundheitstelematik etabliert.

www.ztg-nrw.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH
Haus Hertcarten 8
58135 Hagen
Telefon: +49 (234) 973517-0
Telefax: +49 (234) 973517-30
http://www.ztg-nrw.de

Ansprechpartner:
Birthe Klementowski
Telefon: +49 (234) 973517-36
E-Mail: b.klementowski@ztg-nrw.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel