Neue Prüfverfahrens-Kompetenz der greeneagle certification GmbH für Unternehmen aus dem KRITIS-Bereich

Die neue Prüfverfahrens-Kompetenz wurde für das erfolgreiche Bestehen einer entsprechenden Prüfung nach zugeschnittener Schulung erteilt. Frau Wrede verfügte bereits vorher über die zusätzlich geforderten Erfahrungen in den Bereichen Audit-Kompetenz und IT-Sicherheits- bzw. Informationssicherheits-Kompetenz. Die Zusatzqualifikation „Prüfverfahrens-Kompetenz für § 8a BSIG“ wurde nun somit offiziell bestätigt.

Die greeneagle certification GmbH ist damit in der Lage, die Besonderheiten in Bezug auf die Begutachtung Kritischer Infrastrukturen zu berücksichtigen und qualifiziert zu prüfen, ob die Unternehmen und Organisationen die Vorgaben des IT-Sicherheitsgesetzes und des BSI-Gesetzes umsetzen.

„Wir freuen uns sehr, dass wir mit dieser neuen Kompetenz unser bereits heute umfangreiches Leistungsspektrum abrunden und ergänzen können“ so Martin Steger, Geschäftsführer und Auditor der greeneagle certification GmbH. „Ständige Weiterbildung und Erweiterung der Prüfungskompetenzen ist ein Teil der Unternehmensstrategie. Unsere Kunden profitieren hiervon branchenübergreifend durch den interdisziplinären Ansatz in den Kernbereichen Audit, Prüfung oder Zertifizierung und dadurch letztendlich durch Kosteneinsparungen“ führt Steger weiter aus.

Zu den Kritischen Infrastrukturen gehören die Bereiche Energieversorgung, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen, Staat und Verwaltung sowie Medien und Kultur. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik verpflichtet per Gesetz die Betreiber Kritischer Infrastrukturen – sofern nicht andere Spezialregelungen bestehen – alle zwei Jahre die Sicherheit in der Informationstechnik überprüfen zu lassen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:
ISO 27001-Zertifizierung

Über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik:
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist eine Bundesoberbehörde, die dem Bundesministerium des Innern untersteht. Sie bietet als unabhängige und neutrale Stelle eine Dienstleistung für IT-Sicherheit in der Informationsgesellschaft. Weitere Informationen zur Behörde und den Leistungen finden Sie hier:
www.bsi.bund.de

Über die greeneagle certification GmbH:
Die greeneagle certification GmbH ist mit ihren zertifizierten Auditoren, anerkannten Prüfern und Sachverständigen auf die Durchführung von Überprüfungen, Begutachtungen und Zertifizierungsaudits in den Bereichen Informationssicherheit und Datenschutz spezialisiert. Weitere Informationen zum Unternehmen und den Leistungen finden Sie hier:
www.greeneagle-certification.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

greeneagle certification GmbH
Innungsstraße 7
21244 Buchholz
Telefon: +49 (40) 790235-200
Telefax: +49 (40) 790235-220
http://www.greeneagle-certification.de

Ansprechpartner:
Martin Steger
Telefon: +49 (40) 790235-200
E-Mail: msteger@greeneagle-certification.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.