
„Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ (UWG) verschärft
Ab dem 27. September 2026 treten in Deutschland neue gesetzliche Vorgaben für Umweltaussagen in Kraft. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) im „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ (UWG) verschärft der Gesetzgeber die Anforderungen an sogenannte Green Claims deutlich. Ziel ist es, Greenwashing einzudämmen und Verbraucherinnen und Verbrauchern verlässliche, nachvollziehbare Informationen für nachhaltige Kaufentscheidungen bereitzustellen.
Allgemeine Umweltaussagen künftig nur noch eingeschränkt möglich
Für Unternehmen der Kunststoffbranche, aber auch für zahlreiche andere Industriezweige bedeutet dies einen grundlegenden Wandel in der Kommunikation. Viele bislang geläufige Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimaschonend“ sind künftig nur noch stark eingeschränkt möglich. Diese als „allgemein“ bezeichneten Umweltaussagen gelten meist als nicht ausreichend belastbar, sofern sie nicht durch entsprechende Zertifikate oder Gütezeichen gestützt werden.
Spezifische Aussagen wie „Die Verpackung dieses Produkts besteht zu 25 % aus Rezyklat“ bleiben auch ohne Zertifikat erlaubt, solange klar kommuniziert wird, welcher Umweltaspekt betroffen ist, auf welchen Abschnitt des Produktlebenszyklus sich die Aussage bezieht und worauf die behauptete Verbesserung konkret zurückzuführen ist. Unspezifische Aussagen wie „Bis zu 25 % Rezyklatgehalt“ landen ebenso auf der „Schwarzen Liste“ grundsätzlich unzulässiger Geschäftspraktiken wie irreführende Aussagen zu Haltbarkeit oder Reparierbarkeit.
Klimaneutralitätsversprechen und zukünftige Umweltziele geraten besonders unter Druck
Besonders weitreichend sind die Einschränkungen bei Aussagen zur Klimaneutralität. Werbeaussagen wie „klimaneutral“, „klimapositiv“ oder ähnliche Formulierungen, die auf CO₂-Kompensationsmaßnahmen beruhen, werden künftig weitgehend untersagt. Unternehmen müssen stattdessen tatsächliche und nachweisbare Emissionsminderungen in den Vordergrund stellen. Klimaneutrale Produkte dürfen zukünftig nur dann als solche bezeichnet werden, wenn CO₂ direkt im Produkt gespeichert wird, was in der Praxis den Einsatz nachwachsender Rohstoffe sowie die Erfüllung weiterer Kriterien voraussetzt.
Auch Aussagen über zukünftige Umweltleistungen, beispielsweise angestrebte Recyclingquoten oder Treibhausgasreduktionsziele, unterliegen künftig strengen Anforderungen. Hier fordert die EmpCo, dass die Ziele auf klaren, objektiven und überprüfbaren Maßnahmen beruhen, in einem detaillierten und realistischen Umsetzungsplan festgehalten werden und regelmäßig von unabhängigen Experten überprüft werden. Nicht nur der Plan, sondern auch die Ergebnisse der Fortschrittsüberprüfung müssen dabei den Verbrauchern zugänglich gemacht werden. Hier unterstützt das SKZ zum einen bei der Erstellung eines geeigneten Maßnahmenplans zur Treibhausgasreduktion für die Science Based Targets initiative (SBTi) und kann zum anderen als unabhängige Kontrollinstanz die Fortschrittsüberwachung von Recyclingzielen durchführen.
Unternehmen sollten ihre Kommunikation jetzt überprüfen
Für viele Unternehmen entsteht durch die Neuerungen im UWG akuter Handlungsbedarf. Webseiten, Produktdatenblätter, Verpackungen, Broschüren, Vertriebsunterlagen und Social-Media-Inhalte sollten rechtzeitig überprüft werden. Anders als bei vielen regulatorischen Änderungen sieht das Gesetz keine Abverkaufsfrist für bestehende Kennzeichnungen vor. Das bedeutet, dass ab 27. September 2026 das Inverkehrbringen auch bereits im Voraus produzierter Verpackungen mit unzulässigen Umweltaussagen verboten ist. Verbraucherverbände und Wettbewerber können zum Stichtag gegen unzulässige Umweltaussagen rechtlich vorgehen.
„Was aus Verbraucherperspektive ein großer Gewinn an Transparenz ist, ist für Unternehmen eine nicht zu unterschätzende Herausforderung. Gleichzeitig ergibt sich dabei auch eine große Chance für Produkte mit echten Umweltvorteilen: Denn wer seine Aussagen mit Fakten untermauern kann, reduziert nicht nur rechtliche Risiken, sondern schafft gleichzeitig Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern“, erklärt Philipp Wohlfahrt, Scientist im Bereich Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft am SKZ.
Damit Unternehmen die Chancen nachhaltiger Produkte auch unter den neuen Rahmenbedingungen erfolgreich nutzen können, unterstützt das SKZ bei der Entwicklung einer glaubwürdigen Nachhaltigkeitskommunikation. Das Angebot reicht von der Bewertung bestehender Claims über die Entwicklung belastbarer Umweltaussagen bis hin zur Erstellung fundierter Umweltbilanzen. Darüber hinaus beraten die Expertinnen und Experten zu geeigneten Zertifizierungen und begleiten Unternehmen bei der Datenerhebung, Nachweisführung und Maßnahmenplangestaltung.
Das SKZ ist ein Klimaschutzunternehmen und Mitglied der Zuse-Gemeinschaft. Diese ist ein Verbund unabhängiger, industrienaher Forschungseinrichtungen, die das Ziel verfolgen, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, insbesondere des Mittelstandes, durch Innovation und Vernetzung zu verbessern.
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