
Im EU-Produkthaftungsrecht zählt Software zu den Produkten, wenn sie nach dem 8. Dezember 2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird. Artikel 4 Nummer 1 der Richtlinie (EU) 2024/2853 über die Haftung für fehlerhafte Produkte nennt Software ausdrücklich, Artikel 2 Absatz 1 in der berichtigten Fassung legt den Stichtag […]





