
Am 11. September 2026 beginnt die Anwendung einer Vorschrift, die den Umgang mit Sicherheitslücken in Europa neu taktet. Artikel 14 der Verordnung (EU) 2024/2847 verlangt ab dem 11. September 2026 eine Frühwarnung binnen 24 Stunden nach Kenntnis. Die eigentliche Schwachstellenmeldung folgt binnen 72 Stunden. Adressat ist der Hersteller im Sinn […]


