Reiner Geschmack: Warum Lebensmittelhersteller auf Flüssiggas im Gastank setzen

In der Lebensmittelindustrie entscheidet oft eine Nuance über die Qualität des Endprodukts. Neben hochwertigen Rohstoffen spielt die Art der Prozesswärme eine zentrale Rolle. Ob beim Rösten von Kaffeebohnen, beim Backen von Brotwaren oder beim Trocknen von Getreide – die Energiequelle kommt dem Produkt sehr nahe. Immer mehr Betriebe stellen daher von Heizöl auf Flüssiggas um. Die Lindenfield GmbH, Betreiber des Portals Flüssiggas1.de, registriert einen deutlichen Anstieg an Anfragen aus dem verarbeitenden Gewerbe. Der Grund: Flüssiggas bietet technische und qualitative Vorteile gegenüber Heizöl, die sich direkt auf den Geschmack und die Lebensmittelsicherheit auswirken.

Direkte Befeuerung verlangt saubere Energie

In vielen thermischen Prozessen ist die direkte Befeuerung die effizienteste Methode. Die heiße Abluft des Brenners wird direkt genutzt, um das Produkt zu erhitzen oder zu trocknen. Dies spart Energie, da keine Wärmetauscher nötig sind. Voraussetzung ist allerdings ein besonders sauberer Brennstoff. Heizöl kommt hier kaum infrage, denn bei der Verbrennung entstehen Schwefeloxide, Ruß und andere Rückstände, die Lebensmittel geschmacklich beeinträchtigen oder kontaminieren können. Flüssiggas hingegen verbrennt nahezu rückstandsfrei zu Kohlendioxid und Wasserdampf. Damit ist es ideal für direkte thermische Prozesse in der Lebensmittelproduktion.

Präzision bei Temperaturverläufen

Ein weiterer Vorteil liegt in der exakten Steuerbarkeit: In Großbäckereien oder Röstereien sind präzise Temperaturverläufe essenziell für Röstgrade oder Krustenbildung. Gasbrenner lassen sich stufenlos regulieren und reagieren schnell. Ölfeuerungen hingegen sind oft träge und weniger feinjustierbar. „Gerade spezialisierte Lebensmittelbetriebe brauchen eine sehr exakte Temperaturführung, um ihre Qualität konstant zu halten“, sagt Johannes Partz, Geschäftsführer der Lindenfield GmbH. Durch das breite Partnernetzwerk vermittelt Flüssiggas1.de passende Gasversorger und Technikexperten, die Erfahrung mit sensiblen Prozessen haben.

Weniger Wartung, mehr Effizienz

Auch wirtschaftlich lohnt sich der Umstieg. Gasbrenner verschmutzen deutlich weniger als Ölbrenner, was Wartungsaufwand und Ausfallzeiten reduziert. Wer im Mehrschichtbetrieb arbeitet, profitiert von hoher Betriebssicherheit. Zudem entfällt die aufwendige Reinigung alter Heizöltanks und Flüssiggastanks lassen sich flexibel platzieren und unterliegen planbaren Prüfintervallen. Bei einem Umstieg muss der Heizöltank nur fachgerecht entsorgt werden, dann kann der neue Flüssiggastank die Versorgung übernehmen.

Sicher in Wasserschutzgebieten

Ein oft unterschätzter Aspekt: Flüssiggas gilt in der Regel als nicht wassergefährdend (Wassergefährdungsklasse 0) und ist daher auch in sensiblen Regionen leichter genehmigungsfähig. Dies erleichtert die Umrüstung besonders in Wasserschutzgebieten oder Hochwassergebieten erheblich und gilt als Vorteil, den viele Behörden inzwischen aktiv unterstützen.

Brückentechnologie mit Zukunft

Auch regulatorisch bietet Flüssiggas einen wichtigen Vorteil: Der CO₂-Ausstoß sinkt beim Wechsel von Heizöl auf Flüssiggas bereits um rund 15 bis 20 Prozent, ohne Zusatztechnik. Noch entscheidender: Flüssiggasanlagen sind vollständig kompatibel mit Bio-Flüssiggas (Bio-LPG). Damit erfüllen Unternehmen bereits heute die Voraussetzungen, um künftig gesetzlich geforderte Anteile an erneuerbarer Energie zu integrieren.

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Lindenfield GmbH
Eupener Str. 124
50933 Köln
Telefon: +49 (221) 96880420
Telefax: +49 (221) 98651229
http://www.lindenfield.de

Ansprechpartner:
Johannes Partz
Geschäftsführer
Telefon: +49 (221) 96880420
Fax: +49 (221) 98651229
E-Mail: geschaeftsleitung@lindenfield.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel