KBA setzt beim Marktzugang neuer Automarken und Fahrzeugkomponenten auf die Expertise von TÜV SÜD

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat TÜV SÜD als Technischen Dienst Typ C für den erstmaligen Zugang von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen neuer Fahrzeugmarken in den europäischen Markt benannt. Grundsätzliche regulatorische Grundlage ist die EU-Regulation 2018/858 für die Genehmigung und die Marktüberwachung. Als Benannte Stelle für den technischen Dienst Typ-C ist TÜV SÜD berechtigt, die entsprechenden Managementsysteme für die Typzulassung durch das KBA zu auditieren und mit COP-Audits (Conformity of Production) die laufende Produktion zu überwachen. Mit der KBA-Benennung baut TÜV SÜD sein weltweites Service-Angebot für ausländische OEM weiter aus und unterstreicht damit seinen Führungsanspruch als unabhängiger Dienstleister in international wachsenden Mobilitätsmärkten.

„Die Notifizierung als Benannte Stelle für den technischen Dienst Typ-C ist ein wichtiger Baustein in unserem Angebot für OEM und Teilehersteller bei der Fahrzeugzulassung im europäischen Markt. Fortan begleiten wir Kunden bei allen Aufgaben, die EU-Regulationen für die Typzulassung fordern“, sagt Andreas Schäffler, Head of Approval and Conformity Assessment Bodies in der TÜV SÜD-Division Mobility. Als Benannte Stelle ist TÜV SÜD nun auch dazu berechtigt, Managementsysteme sowie die Sicherheitsarchitektur bei der sogenannten Anfangsbewertung (Initial Assessment) in den europäischen Markt zu auditieren. Diese Audits sind Grundlage für die Zulassung beim KBA.

Leuchten, Reifen, Spiegel, Bremse und, und, und: Zu den zukünftigen Kunden gehören ausländische Hersteller von Fahrzeugen genauso wie die von Fahrzeugkomponenten. Basis sind die EU-Regelungen für die Zulassung von Fahrzeugeinheiten und Bauteilen entsprechend der EU-Verordnungen 2018/858, 167/2013 und 168/2013. „Der europäische ist mit der wichtigste Markt für neue Hersteller von Autos und Teilen. Gerade neue Marken etwa aus China oder aus Indien drängen in die Staaten-Union. „Ab sofort haben OEM und TIER 1 mit uns einen starken Partner, der die Abläufe und Anforderungen in der EU aus Jahrzehnte langer Zusammenarbeit mit Wissenschaft, Politik und Behörden kennt und so für reibungslose und schnelle Abläufe sorgt. Für die Hersteller ist das bares Geld. Gerade die asiatischen Märkte stehen für uns zu Beginn auch im Fokus. Hier sind wir bekannt. Das Oktagon ist für jeden ein Begriff“, sagt Schäffler.

Was wird gemacht?

Kunden, die eine Third-Party-Zulassung wünschen, wenden sich zunächst an die Fachleute von TÜV SÜD und stellen im ersten Schritt vorhandene Dokumente für das Qualitätsmanagement vor.

Die Experten erstellen dann eine Gap-Analyse, die dem Kunden erste Hinweise zur Überarbeitung geben. TÜV SÜD checkt dazu nicht nur die Papiere, sondern prüft die Produktion vor Ort und sammelt zusätzliche Daten über das Unternehmen. Dazu gehört auch dessen Leumund. Danach findet abschließend das eigentliche Audit nach DIN EN ISO/IEC 17021-1:2015 statt, welches dem KBA als Grundlage für die Zulassung dient.

Wie wird sichergestellt, dass Regelungen noch nach fünf Jahren erfüllt werden?

Zu den Aufgaben eines Technischen Dienstes Typ C gehören auch so genannte Conformity of Production Audits (COP Clearance). Dazu wird in einem vorgegebenen Zyklus, meist mindestens drei Jahre, (Fahrzeuge und Komponenten) das Management System vor Ort reauditiert. Die laufende Produktion wird auf die Konformität mit den ursprünglichen Zulassungskriterien überwacht, durch den Genehmigungsinhaber selbst und die Typgenehmigungsbehörden. Dabei sind die Hersteller auch verpflichtet, einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) nachzuweisen, um das Managementsystem weiter zu verbessern.

A fertigt bei B

Häufig greifen bereits für den Markt zugelassene Produzenten für bestimmte Bauteile auf externe Unternehmen zurück. Sind diese neu, gilt eine so genannte
A-fertigt-bei-B-Regel. Dabei ist A für die Einhaltung der entsprechenden EU-Regelungen zuständig und dafür dazu berechtigt, Produktionsanlagen von B zu besichtigen sowie deren Dokumentationen einzusehen.

Und wie funktioniert das bei Mergern?

Fusioniert ein bereits bestehendes zugelassenes Unternehmen mit einem für den europäischen Markt neuen, wird es ohnehin versuchen, die Kriterien für die Marktzulassung auch beim Partner durchzusetzen. Zusätzliche Audits fallen also zunächst weg, außer es gibt Beanstandungen seitens des KBA oder von Prüforganisationen.

Mehr als 4.500 so genannte Genehmigungsinhaber sind aktuell beim KBA registriert. Sie alle warten auf die Zulassung. Als Benannte Stelle begleiten die TÜV SÜD-Experten die Fahrzeug- und Teilehersteller während des gesamten Typzulassungsprozesses beim KBA. Dazu bewerten sie die Systemarchitektur auf Basis der vom Hersteller eingereichten Dokumente – etwa solchen zur Beschreibung der Managementsysteme. Die Fachleute auditieren und bereiten die Zertifizierung der Managementsysteme vor und führen gegebenenfalls zusätzliche Tests in eigenen oder externen Einrichtungen durch. Am Ende des Prozesses stehen umfangreiche Berichte, die dann die Grundlage für die Typzulassung beim KBA bilden. „Die Benennung durch das KBA ist für uns nur der erste Schritt. Im kommenden Jahr sollen die Länder Schweden, Irland, Luxemburg und die Niederlande folgen. Damit können wir auch Hersteller unterstützen, die den ersten Eingang in den Markt in diesen Ländern verfolgen“, erläutert Andreas Schäffler.

Über TÜV SÜD

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Rund 30.000 Mitarbeitende sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. tuvsud.com/de

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