
Videodienstanbieter, die ihre Dienstleistung offiziell anbieten möchten, müssen gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä nachweisen, dass ihr Videodienst bestimmte Voraussetzungen im Hinblick auf die technische Sicherheit und den Datenschutz erfüllt. Festgehalten sind diese in der „Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde“ (Anlage 31b BMV-Ä). Diese wurde durch […]